Man denkt bei Barrierefreiheit häufig zuerst an Menschen, die schwere Beeinträchtigungen haben. Dabei gibt es ein großes Spektrum von Einschränkungen, die bei der Schaffung von Barrierefreiheit in Betracht gezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Sehbehinderungen, motorische oder kognitive Beeinträchtigungen.
Akute wie chronische Erkrankungen bringen für Patientinnen und Patienten mitunter – auch temporär – oben genannte körperliche Einschränkungen mit sich. Aus diesem Grund ist natürlich gerade bei einer Gesundheitsanwendung wichtig, dass die Betroffenen die Anwendung in vollem Umfang optimal nutzen können – und nicht nur "gerade so noch".
Die Kosten digitaler Gesundheitsanwendungen werden von Krankenkassen übernommen, aber zuweilen auch aus eigener Tasche bezahlt. Sie sollen allen Menschen zugutekommen. Genauso wie Medikamente oder technische Medizinprodukte müssen DiGAs höchste Anforderungen an Sicherheit und Effektivität erfüllen. Für diese Anforderung ist Barrierefreiheit damit eine zwingend notwendige Grundvoraussetzung.
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