Digitale Barrierefreiheit ist längst kein neuer Begriff mehr – und doch gerade wieder brandaktuell. Sie garantiert, dass alle Menschen dieselben Möglichkeiten haben, Gesundheitsdienste (z. B. medizinische Informationen, telemedizinische Angebote, Ausfüllen von Online-Anamnesebögen) zu nutzen, ohne jemanden auszuschließen. Während das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bereits das barrierefreie Angebot aller Behörden, öffentlichen Stellen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform regelt (wie z. B. gesetzliche Krankenversicherungen, öffentliche Krankenhäuser, Universitätskliniken, Ärztekammern), nimmt das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen in die Pflicht.
Ab dem 28. Juni 2025 ist nun auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von zahlreichen privaten Unternehmen und Dienstleistungsanbietern anzuwenden. Das neue Gesetz bezieht sich u.a. auf E-Commerce-Angebote (z. B. Apotheken-Websites, Informationsdienstleistungen und -videos, Telemedizin).