Auch wer keine Hochrisiko-KI betreibt, muss handeln. Wer KI-Funktionen in Patientenportalen, Symptom-Checkern, DiGA-Voice-Assistenten oder automatisierter HCP-Kommunikation einsetzt, muss prüfen:
- Interagiert das System direkt mit Nutzern oder Patienten?
- Werden KI-generierte Gesundheitsinformationen veröffentlicht, ohne dass ein dokumentierter redaktioneller Review stattfindet?
- Werden synthetische Medien erzeugt oder verarbeitet?
Wer Transparenzpflichten ignoriert, riskiert nach Art. 99 AI Act Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist; für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag). In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur (KoKIVO) die Marktüberwachung in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden (BfArM).