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Warum ist digitale Barrierefreiheit bei DiGAs so wichtig?

Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentliches Akzeptanzkriterium für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gemäß DiGAV-Leitfaden.

News von Markus Tusche

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – d.h. Unternehmen müssen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.

Digitale Barrierefreiheit ist bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) seit Anbeginn unabdingbar, weil sie sicherstellt, dass alle Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die Anwendung nutzen können.

DiGAV-Leitfaden & Barrierefreiheit

Der DiGAV-Leitfaden (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung) beschreibt die Voraussetzungen, die eine DiGA erfüllen muss, um ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden. Eine der Anforderungen ist:

„DiGAs müssen die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit nach den Standards der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erfüllen.“

Das bedeutet, die Einhaltung der WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) ist zwingend erforderlich.

Warum ist Barrierefreiheit bei DiGAs essenziell?

Man denkt bei Barrierefreiheit häufig zuerst an Menschen, die schwere Beeinträchtigungen haben. Dabei gibt es ein großes Spektrum von Einschränkungen, die bei der Schaffung von Barrierefreiheit in Betracht gezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Sehbehinderungen, motorische oder kognitive Beeinträchtigungen.

Akute wie chronische Erkrankungen bringen für Patientinnen und Patienten mitunter – auch temporär – oben genannte körperliche Einschränkungen mit sich. Aus diesem Grund ist natürlich gerade bei einer Gesundheitsanwendung wichtig, dass die Betroffenen die Anwendung in vollem Umfang optimal nutzen können – und nicht nur "gerade so noch".

Die Kosten digitaler Gesundheitsanwendungen werden von Krankenkassen übernommen, aber zuweilen auch aus eigener Tasche bezahlt. Sie sollen allen Menschen zugutekommen. Genauso wie Medikamente oder technische Medizinprodukte müssen DiGAs höchste Anforderungen an Sicherheit und Effektivität erfüllen. Für diese Anforderung ist Barrierefreiheit damit eine zwingend notwendige Grundvoraussetzung.

Welche Anforderungen an Barrierefreiheit gibt es bei DiGAs?

  • Barrierefreie Nutzerführung: klare Navigation und einfache Bedienbarkeit
  • Screenreader-Kompatibilität: Inhalte müssen von Screenreadern problemlos ausgelesen werden können.
  • Kontraste und Schriftgrößen: anpassbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste für sehbehinderte Personen
  • Alternativtexte: Bilder, Grafiken und Videos müssen mit verständlichen Alternativtexten versehen sein.
  • Untertitelung & Transkripte: für audiovisuelle Inhalte sind Untertitel und Transkriptionen bereitzustellen
  • Tastaturnavigation: vollständige Bedienbarkeit ohne Maus, z. B. nur über die Tastatur

Was bedeutet das für DiGA-Hersteller?

Die Barrierefreiheit muss bereits bei der Entwicklung mitgedacht werden und die Hersteller müssen die Barrierefreiheit ihrer Anwendungen nachweisen. Bei der Antragstellung für die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis ist der Nachweis als Teil der Produktbeschreibung erforderlich. Angenommen, eine DiGA würde über die Zeit diese Anforderung nicht mehr erfüllen, dann würde sie auch ihren Status und die Erstattungsfähigkeit verlieren. Das bedeutet, dass die Schaffung von Barrierefreiheit nicht nur eine einmalige Angelegenheit ist, sondern ein andauernder Prozess im Produktlebenszyklus einer DiGA.

Gemeinsam zu inklusiven Gesundheitsangeboten

Digitale Barrierefreiheit bei DiGAs ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein entscheidender Faktor für Nutzerakzeptanz. Anwendungen, die barrierefrei gestaltet sind, erreichen eine größere Nutzerbasis und tragen zu einer inklusiven Gesundheitsversorgung bei.

Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Entwicklung von Medical-Apps und DiGAs über alle Phasen des Produktlebenszyklus hinweg unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zu einem barrierefreien Angebot.

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