Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Anforderungen Ihre App erfüllen muss, um auf die Liste erstattungsfähiger Apps bzw. in das DiGA-Verzeichnis zu gelangen.
Für diese Funktion wird Javascript benötigt. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browsereinstellungen, um den Downloadprozess zu starten.
Gerne senden wir Ihnen das Dokument per E-Mail zu, wenn Sie uns Ihre Adressdaten mitteilen.
Datenschutzhinweis
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 ist es möglich, dass Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Die sogenannten "Apps auf Rezept" sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die nach neuem europäischem Recht zertifiziert sind und die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.
Wir haben in diesem Leitfaden die Voraussetzungen zusammengefasst und den Prozess beschrieben, wie aus einer App ein erstattungsfähiges Medizinprodukt werden kann.
Digital-Health-Sprechstunde
Sie haben Fragen oder möchten über Ihre digitale Herausforderungen sprechen? Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch!
Unsere Experten gehen auf Ihre individuellen Fragen ein und Sie erhalten kompetente und fundierte Antworten. Wir unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte für Ihr Projekt zu finden.
Markus Tusche, Geschäftsführer+49 6221 822054markus.tusche(at)twt-dh(dot)de
Nachricht senden Beratungstermin buchen