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Deutsche Sonderregeln erhöhen die Hürden für Cloud-Anbieter: Warum ISO 27001 allein im Gesundheitswesen nicht mehr reicht

Der BSI IT-Grundschutz und der C5-Kriterienkatalog setzen über die ISO 27001 hinaus neue Maßstäbe. Themen wie Mandantentrennung, Datenlokalisierung und Transparenz gegenüber Kunden rücken in den Fokus. Wer in Deutschland Gesundheitsdaten hosten will, muss diese spezifischen Standards erfüllen.

News von Nadine Röderer

Nachdem wir die DSGVO als gesetzliches Fundament und die ISO 27001 als internationalen Prozessstandard definiert haben, erreichen wir nun das nächste Level der Sicherheit: die deutschen Marktspezifika. Für Healthcare-Unternehmen, die ihre sensiblen Daten in die Cloud auslagern, ist die Luft dünner geworden. Wer in Deutschland digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) betreibt oder Patientendaten verarbeitet, stellt fest: Ein "Standard-Hosting" reicht für die hiesigen Aufsichtsbehörden oft nicht aus.

BSI IT-Grundschutz: Die deutsche Präzision

Während die ISO 27001 beschreibt, dass ein Managementsystem für Informationssicherheit vorhanden sein muss, geht der BSI IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich tiefer ins Detail. Er liefert konkrete Umsetzungshinweise und Maßnahmenkataloge für jede einzelne Komponente der IT-Infrastruktur. Für Akteure im Gesundheitswesen bedeutet dies ein Schutzniveau, das weit über globale Mindeststandards hinausgeht und eine lückenlose Dokumentation der technischen Härtung verlangt.

C5: Der Goldstandard für die Cloud

Ergänzend dazu hat sich der C5-Kriterienkatalog (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue) als entscheidender Prüfmaßstab etabliert. C5 wurde speziell vom BSI entwickelt, um die Informationssicherheit von Cloud-Diensten transparent und vergleichbar zu machen. Hier rücken drei Aspekte in das Zentrum der regulatorischen Aufmerksamkeit:

  • Strikte Mandantentrennung: Physische oder logische Trennung von Datenströmen, um jeglichen unbefugten Zugriff zwischen verschiedenen Kunden auszuschließen.
  • Datenlokalisierung & Souveränität: Die klare Zusage, dass Daten ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet werden – ein entscheidendes Kriterium für die Akzeptanz bei Datenschutzbeauftragten.
  • Transparenzpflicht: Cloud-Anbieter müssen detailliert offenlegen, wie sie die Systemsicherheit überwachen und auf Vorfälle reagieren.

Fazit für Healthcare-Marken

Wer heute eine Medical-App oder eine Patienten-Plattform skaliert, darf sich nicht auf vagen Cloud-Versprechen ausruhen. Die Kombination aus IT-Grundschutz und C5-Konformität ist kein „Nice-to-have“, sondern die Eintrittskarte in den deutschen Gesundheitsmarkt.

TWT Digital Health unterstützt Sie dabei, diese komplexen Hürden zu nehmen. Wir konzipieren und betreiben Hosting-Architekturen, die nicht nur europäisch konform, sondern spezifisch auf die deutschen Hochsicherheits-Anforderungen zugeschnitten sind.

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Markus Tusche, Geschäftsführer
+49 6221 822054
markus.tusche(at)twt-dh(dot)de


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