Das Aus des Privacy-Shield-Abkommens stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Datenhosting in Deutschland kann Unsicherheiten und Aufwände für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen minimieren.
20.08.2020 von Klaus Mueller
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt. Dieses Abkommen regelte seit 2016 den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Seine Ungültigkeit stellt viele Unternehmen, die ihre Daten transatlantisch speichern und verarbeiten nun vor die Herausforderung auf Standardvertragsklauseln auszuweichen und diese neu auszuhandeln.
Eine echte Alternative hierzu bietet das Hosting personenbezogener Daten in Deutschland. TWT Digital Health empfiehlt schon länger, sensible Gesundheitsanwendungen in Deutschland zu hosten. Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen können so Aufwand und Unsicherheiten minimieren und sicherstellen, dass die deutschen Datenschutzregelungen eingehalten werden.
Björn Bertram, Team Lead Operations bei TWT Digital Health: “Das Urteil des EuGH hat weitreichende Folgen: Eine Bestandsaufnahme ist fällig – nun müssen sich alle Unternehmen erneut Gedanken machen, wie sie den Schutz sensibler Kunden- oder Mitarbeiterdaten gewährleisten können.”
Wir unterstützen Sie gerne beim Hosting Ihrer Gesundheitsdaten: Unser Spezialistenteam führt mit Ihnen ein Check-Up der DiGAV Anlage 1 durch und berät Sie zu kritischen Punkten Ihres Informationssicherheits-Managementsystems.
Ihre Vorteile:
Björn Bertram, Team Lead Operations+49 6221 8220 49bjoern.bertram(at)twt-dh(dot)de